Strafverteidigung allgemein

Die strafrechtliche Beratung und Strafverteidigung in unserer Kanzlei hat ihre wesentlichen Schwerpunkte auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts, des Verkehrsstrafrechts und den weiteren, auf dieser Homepage besonders dargestellten Straf- rechtsgebieten.

Zur anwaltlichen Tätigkeit in diesem Bereich gehört in gleicher Weise die präventiv wirkende strafrechtliche Beratung, insbesondere auch von Un- ternehmern und Gewerbetreibenden, wie die Strafverteidigung im Ermitt- lungsverfahren und einer gegebenenfalls später stattfindenden Hauptver- handlung vor den Gerichten. Ferner die Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln, hier insbesondere Berufung und Revision.

Generell allerdings bereits schon an dieser Stelle der - oft bereits entscheidende - Rechtsrat:
Machen Sie niemals – insbesondere auch nicht informell – irgend- welche Angaben jeglicher Art (außer Ihren Personalien), weder vor noch nach der Belehrung gegenüber Polizeibeamten, ganz egal, was diese Ihnen sagen, anbieten, androhen oder versprechen sollten !!!

Nach dieser Kardinalaussage der Strafverteidigung ist es erforderlich, darauf hinzuweisen, dass es zu einer wirksamen Strafverteidigung gehört, dem ausgewählten Strafverteidiger unmittelbar schriftliche Vollmacht zu erteilen.
(Entsprechende "Formulardownloads" finden Sie auf dieser Homepage.)

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