Arztstrafrecht

In unserer Kanzlei werden sämtliche funktionale Tätigkeiten des Anwalts in Arztstrafsachen wahrgenommen, wozu die Übernahme des Verteidigermandats für den beschuldigten Arzt ebenso gehört, wie die Vertretung des Verletzten oder der/des Angehörigen eines Verstorbenen, wie auch die Tätigkeit als Rechtsbeistand eines als Zeugen geladenen Arztes bzw. geschädigten Patienten.

Besonderes Ziel bei der Verteidigung von Ärzten im Ermittlungsverfahren ist es dabei regelmäßig, eine Anklage überhaupt zu vermeiden. Von besonderer Bedeutung ist hier die hohe Sensibilität des Umfelds.

Hier kann ein Ermittlungsverfahren häufig schon existenzgefährdend, manchmal gar existenzvernichtend wirken. Spätestens durch Eröffnung einer Hauptverhandlung setzt regelmäßig auch eine stigmatisierende Wirkung zum Nachteil des Beschuldigten ein. Hinzu tritt der Umstand, dass der Beschuldigte daneben mit berufsrechtlichen Verfahren rechnen muss, die bis hin zum Ruhen der Approbation bzw. zur Aussetzung ihrer Erteilung führen kann.

Dies erfordert auf diesem Sektor mehr denn je eine effiziente Strafverteidigung, insbesondere um Auswüchse zu vermeiden und zu einer von ratio getragenen rechtlichen Beurteilung ärztlichen Handelns zu gelangen.

Weiter >>